AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma Ilic Rade IR-Systemautomation, Gaswerkstrasse 25, 8020 Graz

Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Firma Ilic Rade IR-Systemautomation, sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend, die entweder über die Geschäftsstelle angefordert oder über die Website www.ir-systemautomation.com jederzeit abrufbar sind. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für Firma Ilic Rade IR-Systemautomation in jedem Falle unverbindlich. Mündliche, telegrafische, telefonische oder sonstige elektronischen Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
Firma Ilic Rade IR-Systemautomation behält sich die Änderung gegenständliche „Allgemeinen Geschäftsbedingung“ ausdrücklich vor, diesfalls wird dem Vertragspartner ein geänderte Fassung übermittelt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt widersprochen wird.

Vertragsabschluss
Angebote der Firma Ilic Rade IR-Systemautomation sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der uns erteilten Aufträge zu Stande. Der Besteller anerkennt die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen” der Firma Ilic Rade IR-Systemautomation durch seine Bestellung, die Auftragserteilung, mit Annahme der Lieferung oder durch Aufnahme in unsere Kundenkartei oder nach Zahlungseingang einer „Anzahlung“ an unser Geschäftskonto an.

Patent- und Urheberrechte
Firma Ilic Rade IR-Systemautomation behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Entwürfen, Schaltplänen, Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen ebenso vor, wie an der gesamten Software. Ohne schriftliche Einwilligung dürfen diese Produkte weder kopiert, noch sonst wie für Dritte zugänglich gemacht werden. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte Dritter kann Firma Ilic Rade IR-Systemautomation nicht haftbar gemacht werden.

Lieferung und Lieferfristen
Soweit nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, sind die bekannt gegebenen Lieferzeiten nicht verbindlich, werden aber nach bester Möglichkeit eingehalten. Für verspätete oder nicht durchführbare Leistungen, die durch höhere Gewalt, Materialmangel oder durch sonstige unvorhergesehene Zwischenfälle verursacht werden, ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen.
Teillieferungen mit gesonderter Verrechnung sind möglich.

Bestellte Waren sind innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung abzuholen oder zu übernehmen, anderenfalls sind die Kosten des Verzuges vom Besteller zu tragen. Bei Unmöglichkeit der Anlieferung gilt die Ware als übernommen, der Besteller hat die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

Versand
Der Versand erfolgt ab Firma Ilic Rade IR-Systemautomation, Styriastrasse 6, 8042 Graz, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe bestellter Ware an die den Transport durchführende Person, jedenfalls aber beim Verlassen von Werkes/Lager, geht die Gefahr auf den Besteller über. Werden Versand oder Übergabe, aus von Firma Ilic Rade IR-Systemautomation nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

Preise, Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Alle Preise und Nebenkosten werden nach der zum Leistungszeitpunkt gültigen Preisliste berechnet, Irrtümer, Änderungen und Druckfehler bleiben vorbehalten. Jeweils gültige Preislisten liegen in den Geschäftsräumen von Firma Ilic Rade IR-Systemautomation auf oder werden über Anfrage versandt. Maßgeblich sind stets Preislisten in der letzten Fassung.

Sollten sich die Lohn- und Fertigungskosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche, aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, für die Kalkulation relevanter oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so ist Firma Ilic Rade IR-Systemautomation berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen; gleiches gilt für herstellerseitige Abänderung der Herstellungskosten sowie der Bezugskosten für die Ware. Firma Ilic Rade IR-Systemautomation ist berechtigt, die Preise und Nebenkosten jederzeit abzuändern, wenn sich der Marktpreis der vertragsgegenständlichen Ware verändert (erhöht), solange die Ware nicht ausgeliefert wurde oder der Besteller noch keine Zahlung geleistet hat. Die Preise verstehen sich netto und exklusive der Versandkosten, ab Lager Graz. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, Umweltabgaben, Urheberrechtsabgaben, Gebühren nach der Elektroaltgeräteverordnung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer trägt der Besteller. Zahlungen für Ersatzteile und Dienstleistungen sind sofort nach Rechnungserhalt in bar und ohne Abzug fällig.

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu bezahlen; das Rechnungsdatum ist zugleich Versanddatum.

Firma Ilic Rade IR-Systemautomation behält sich vor, Kunden trotz einer kontinuierlichen Geschäftsbeziehung nur gegen Barzahlung, Vorauskassa oder per Nachnahme zu beliefern.

Eine Belieferung auf Ziel ist von einer positiven Kreditbeurteilung durch Firma Ilic Rade IR-Systemautomation abhängig. Wechsel und Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen.

Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfrist werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter Gegenforderungen ist – aus welchem Grunde immer – nicht zulässig.

Wenn Geräte, Programme oder Systeme infolge von Firma Ilic Rade IR-Systemautomation nicht zu vertretenden Umständen nicht übergeben, installiert oder in Betrieb gesetzt werden können, muss dennoch Zahlung geleistet werden, so als ob die Lieferung, Installation oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären.

Der Vertragspartner (Besteller) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen die Firma Ilic Rade IR-Systemautomation hierdurch entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei sich der Besteller im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen.

Eigentumsvorbehalt

Die von Firma Ilic Rade IR-Systemautomation gelieferten Produkte verbleiben bis zur restlosen Bezahlung in dessen Eigentum, im Falle einer Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren gilt dies auch hinsichtlich der neuen Sachen. Der Besteller darf die gelieferten Waren oder die aus deren Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sachen (kurz: Vorbehaltsprodukte) nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an Firma Ilic Rade IR-Systemautomation ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht Firma Ilic Rade IR-Systemautomation gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Etwaige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder auf die im Voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller sofort und unter Übergabe entsprechender Unterlagen zu melden. Die Kosten einer etwaigen Intervention trägt der Besteller.

Gewährleistung und Haftung
Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts, vorbehaltlich nachstehender Regelungen.

Gewähr wird geleistet für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes. Firma Ilic Rade IR-Systemautomation ist berechtigt, sich von Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Minderung dadurch zu befreien, indem in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie ausgetauscht oder eine Verbesserung vorgenommen oder das Fehlende nachgetragen wird, all dies nach Wahl, ebenso kann der Fakturenwert ersetzt werden.

Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Besteller von sich aus Abänderungen oder Nachbesserungsarbeiten an den gelieferten Waren vornimmt. Firma Ilic Rade IR-Systemautomation haftet nicht, wenn in gelieferten Geräten Fremdteile unsachgemäß zum Einbau gelangen und hierdurch Schäden oder Mängel auftreten; ebendies gilt für unsachgemäße oder fehlerhafte Installation von Fremdsoftware.

Reklamationen jeder Art haben unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich zu erfolgen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, bei Unternehmergeschäften (business to business) ist diese jedoch auf 6 Monate beschränkt. Die Haftung ist, ebenso wie für sonstige Leistungsstörungen, in jedem Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Für Produkte, welche nicht von Firma Ilic Rade IR-Systemautomation hergestellt worden sind, beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Erzeuger. Firma Ilic Rade IR-Systemautomation übernimmt nicht die für die Nachbesserung eines gerügten und anerkannten Mangels aufgewandten Arbeitskosten. Alle sonstigen, mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Kosten (z.B. Transportkosten), trägt der Besteller.

Die Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere für Datenverluste, ist ausgeschlossen. In Garantieversprechen von Herstellern tritt Firma Ilic Rade IR-Systemautomation nicht ein.

Rücktritt

Sämtliche zwischen Kunden und Mitarbeitern von Firma Ilic Rade IR-Systemautomation abgeschlossenen Vereinbarungen kommen unter der aufschiebenden Bedingung zu Stande, dass ihnen die Geschäftsführung zustimmt. Firma Ilic Rade IR-Systemautomation steht es frei, den von ihren Vertretern/Mitarbeitern angebahnten Rechtsgeschäfte die Genehmigung zu versagen. Hierüber ist der Besteller binnen 2 Wochen zu verständigen.

Nebenanreden und Teilwirksamkeit
Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der darauf gegründete Vertrag bestehen, als auch die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.

Wiederausfuhr von Produkten
Handelt es sich um Produkte, die der Technologietransferkontrolle für ausländische Technologiewaren unterliegen (BGBl. 184/1984, 11/1985, AHG-Nov. 1988 BGBl. 377 – idgF), erfolgt der Verkauf der gegenständlichen Produkte nur unter einer rechtsverbindlichen Überbindung folgender Verpflichtungen: Die Wiederausfuhr solcher Waren – auch in be- oder verarbeiteter oder zerlegter Form – ist nur mit Zustimmung/Genehmigung des zuständigen Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten gestattet. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer zu überbinden mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer.

Der Besteller ist verpflichtet, die Genehmigung selbst beizubringen und den für den Export zuständigen Transporteur zu beauftragen.

Datenschutz
Der Kunde (auch Interessent) erklärt sich mit der Speicherung von Personen- und/oder firmenbezogenen Daten einverstanden. Der Kunde (auch Interessent) erklärt sich einverstanden Informations- und Werbezusendungen auch per E-Mail zu erhalten. Dieses Einverständnis kann er jederzeit widerrufen. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen des österreichischen Rechts. Fotos und Aufnahmen der im Betrieb laufenden Projekte, und die während der Planungsphase entstanden, dürfen als Referenzprojekte und für Werbe-Zwecken verwendet werden.

Sammlung von Elektroaltgeräten
Die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus gewerblichen Zwecken (vgl. § 10 EAG-VO) trägt der Besteller.

Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten auf Grund der Geschäftsbeziehung, über Entstehung bzw. Wirksamkeit des Vertrags und Erfüllungsort für an Firma Ilic Rade IR-Systemautomation zu erbringende Leistungen ist Graz.
Für sämtliche Streitigkeiten gilt österreichisches Recht.

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